Angeln in Deutschland – was sollte man beachten

Millionen von Menschen zieht es jedes Jahr mit ihrer Angelausrüstung zum Angeln. Egal, ob in die Weiten der Natur oder in urbane Gebiete.

Gewichtige Gründe sprechen für diese Art, die Freizeit zu verbringen. Zum einen vermittelt sie eine positive Lebensqualität, Abenteuer und Erholung. Zum anderen verbindet sie Generationen und fördert die Bewegung in der Natur. Weitere Werte, die das Angeln vermittelt:

• Artenschutz,
• Naturverbundenheit,
• soziale Integration

Die Voraussetzungen für das Angeln in Deutschland

Angler benötigen bestimmte Voraussetzungen, um an öffentlichen Gewässern zu angeln. Zu diesen zählen mit einer Ausnahme, die weiter unten folgt:

• gültiger Fischereischein,
• Angelkarte (Erlaubnisschein),
• Nachweis der Fischereiabgabe

Fischereischein

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Für das Angeln an öffentlichen Gewässern benötigt es in Deutschland eines Fischereischeins, besser bekannt als Angelschein. Dieser setzt eine bestandene Fischereiprüfung in einem Bundesland voraus.

Um den Fischereischein zu erhalten, gilt es, einen Vorbereitungskurs zu besuchen. Des Weiteren sowohl an einer praktischen als theoretischen Prüfung erfolgreich teilzunehmen. Bei bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis. Dieses versetzt ihn in die Lage, bei der zuständigen Behörde den Fischereischein abzuholen. Der Ablauf unterscheidet sich in geringem Maße von Bundesland zu Bundesland.

Was umfassen die beiden Prüfungsteile?

Die Prüfungsteile enthalten in der Regel nachstehende Themenbereiche:

Die theoretische Prüfung:

• Fisch- und Gewässerkunde,
• Fragen über Angelgeräte und das Verhalten im Wasser und beim Fang
• aktuelle Verordnungen

Die praktische Prüfung:

• praktisches Wissen am Gerät und Wasser testen
• den unterschiedlichen Aufbau von Angelruten erläutern
• Erläuterung der Angelmethoden

Die Kosten eines Fischereischeines

Im Vergleich mit dem Jagdschein oder Führerschein gilt der Erwerb des Fischereischeins in Deutschland als günstig. Kosten fallen sowohl für den Vorbereitungskurs als für Lernmaterialien und Prüfung an. Weitere Kosten ergeben sich oftmals für die Ausstellung (Bearbeitungsgebühr) des Scheins.

Für den Vorbereitungskurs zahlen Interessenten abhängig vom jeweiligen Veranstalter bis zu 200 Euro. Ähnliches gilt für Onlinekurse. Für die Prüfung fällt eine Gebühr von 50 Euro an

Die Ausstellungskosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Der Grund hierfür liegt darin, dass einige Bundesländer zeitlich begrenzte Fischereischeine (fünf Jahre) ausstellen. Andere stellen nicht zeitlich begrenzte (auf Lebenszeit) aus. Für die Ausstellungskosten fallen bis zu 300 Euro an.

Ein Fischereischein kann den Angler bis zu 550 Euro kosten. Niedersachsen ermöglicht es, einen Fischereischein für eine Summe von unter 150 Euro zu erwerben.

Die Angelkarte und die Fischereiabgabe

Die Angelkarte oder der Erlaubnisschein erlaubt es dem Angler, an einem bestimmten Gewässer zu angeln. Bei der Fischereiabgabe handelt es sich um eine Zahlung. Diese gilt in mehreren Bundesländern als Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins. Diese Abgabe ist der Angler in der Lage, befristet oder unbefristet zu entrichten: für ein Jahr, zehn Jahre oder auf Lebenszeit.

Die Ausnahme von der Regel – Angeln ohne Angelschein

Zum einen gibt es strenge Regeln in Deutschland, wenn es um das Angeln geht. Zum anderen erlauben mehrere Bundesländer das Angeln ohne Fischereischein. Hierzu zählen:

• Brandenburg,
• Mecklenburg-Vorpommern,
• Schleswig-Holstein,
• Thüringen

Sogenannte „Urlaubsscheine“, offiziell Touristenfischereischeine, erlauben in diesen Bundesländern das Angeln, ohne vorher eine Fischereiprüfung ablegen zu müssen. Auf diese Weise ermöglichen die Bundesländer es Touristen zu angeln, ohne die Voraussetzungen hierfür zu haben.

Ersetzt der Touristenfischereischein den Fischereischein?

Nein, tut er nicht. Weiterhin besitzt er Nachteile im Vergleich mit einem gültigen Fischereischein abhängig vom jeweiligen Bundesland. Abgesehen hiervon verpflichten die Regeln den Angler, zusätzlich Erlaubnisscheine zu erwerben. Ohne einen solchen Schein droht eine Strafe.

Bei bezahlter Fischereiabgabe darf der Angelfreund ein Jahr lang angeln in Brandenburg. Kunstköder oder Köderfische schließt der Touristenfischereischein aus. Mecklenburg-Vorpommern erlaubt den Erwerb des Touristenführerscheins für bis zu 28 Tage. Gleiches gilt für Schleswig-Holstein mit dem Unterschied, dass es eine Verlängerung um 28 Tage im selben Kalenderjahr ermöglicht. Weiterhin nennt das Bundesland diese Art Angelerlaubnis statt Touristenfischereischein Urlauberfischereischein.

Thüringen erlaubt einen Vierteljahresfischereischein. Dieser berechtigt den Angler, eine Handangel für eine Dauer von drei Monaten zu führen.

Die Angelausrüstung

Wer vorhat, in Deutschland angeln zu gehen, nimmt im Idealfall seinen Ausweis und seinen Angelschein mit. Weiterhin ist der Erlaubnisschein wichtig. Ohne diesen fehlt die Erlaubnis, an dem jeweiligen Gewässer zu angeln. Erlaubnisscheine, oftmals Angelkarten genannt, fördern den planvollen Ablauf des Angelns, ohne Ressourcen unnötig zu verbrauchen.

Grundsätzlich hängt die benötigte Angelausrüstung von der Fischart und der Angelmethode ab. Weiterhin, ob der Angler vom Ufer oder vom Boot aus angelt. Beim Angeln darf vor allem eine Rolle mit Schnur nicht fehlen. Mehr Infos zur Angelausrüstung findet ihr unter Gekeschert.de.

Gesetzlich vorgeschriebene Angelausrüstung:
• Kescher,
• Maßband und Fischbetäuber,
• Messer und Hakenlöser

Ein Kescher gehört zur Grundausstattung. Hierbei handelt es sich um einem Griff mit Rahmen und ein darum herum gespanntes Netz. Kescher sind nötig, um den Fang weidgerecht zu landen. Ein Maßband benötigt der Angler, um Fische korrekt zu messen. Aus diesem Grund gehört es zur Grundausrüstung. Um den Fisch weidgerecht zu betäuben, bedarf es eines Fischbetäubers, auch Schlagholz genannt.

Ein Messer gehört zu jeder Angelsession. Dieses befähigt den Angler, den Fisch weidgerecht zu töten. Einen Hakenlöser benötigt der Angler, um den Haken aus dem Fischmaul zu entfernen. Eine Rachensperre schreiben viele Angelplätze vor, worüber der Gewässerschein informiert.

Strafe bei Missachtung der Regeln

Schwarzangeln steht in Deutschland unter Strafe. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren folgt für denjenigen, der sich nicht an die Regeln hält. Als unerheblich gilt hierbei, ob das Angeln von Erfolg gekrönt war oder nicht. Abhängig von der Schwere der Straftat besteht weiterhin folgende Gefahr: der Verlust der Erlaubnis zur Teilnahme an einer Fischereiprüfung auf Lebenszeit. Aus diesen Gründen ist es wichtig, die Regeln zu beachten.

Fazit:

Den Angelschein erworben, eventuell die Fischereiabgabe bezahlt. Jetzt steht der erste Angelausflug an. Was fehlt ist ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer und eine Angelausrüstung.

Bei den Pächtern der Gewässer handelt es sich in der Regel um ortsansässige Fischereivereine. Bei diesen kaufen Angler in der Regel Tage-, Wochen oder Monatskarten. Mitglieder bezahlen einen Mitgliedsbeitrag, der oftmals günstiger als eine Jahreskarte ist. Hievon abgesehen fällt für die Aufnahme als Mitglied eine Aufnahmegebühr an. Grundsätzlich unterscheiden sich die Preise abhängig vom jeweiligen Anbieter deutlich.

Wer sich auf Reisen befindet, ist in der Lage, ohne Fischereischein zu angeln. Dies gilt für weiter oben genannte Bundesländer und Touristen, die im Urlaub vorhaben zu angeln, aber die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllen.

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